Marder am Dachboden: Regional – Österreich, Deutschland und Schweiz im Vergleich
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Marder am Dachboden: Warum die Rechtslage in Österreich, Deutschland und der Schweiz nicht dieselbe ist
Servus aus Tirol. Der Steinmarder ist überall derselbe – aber was du gegen ihn tun darfst, hängt davon ab, wo du wohnst. Hier steht, was überall gilt und wo es sich unterscheidet.
Die kurze Antwort
Vergrämen ist in allen drei Ländern erlaubt – und zwar ohne Jagdschein, ohne Genehmigung, ohne Meldung. Fangen und Erlegen dagegen sind Jagdausübung und damit dem Jagdausübungsberechtigten vorbehalten. Die Jagd- und Schonzeiten regeln in Deutschland und Österreich die Bundesländer, in der Schweiz die Kantone – sie unterscheiden sich deutlich und werden gelegentlich angepasst. Wer also handeln will, bleibt mit Vergrämung, baulicher Abdichtung und Hygiene immer auf der sicheren Seite.
- Was in allen drei Ländern gleich ist
- Österreich: wo der Marder besonders häufig ist
- Deutschland: das größte Schadensaufkommen
- Schweiz: kantonale Unterschiede
- Warum die Marderdichte zunimmt
- Was du überall tun darfst
- Häufige Fragen
Was in allen drei Ländern gleich ist
Bevor es um Unterschiede geht, das Wichtigste zuerst – denn in der Praxis betrifft es die meisten Leute mehr als jede Jagdzeit.
| Maßnahme | Österreich | Deutschland | Schweiz |
|---|---|---|---|
| Vergrämen (Ultraschall, Licht, Duft) | erlaubt | erlaubt | erlaubt |
| Bauliches Abdichten | erlaubt | erlaubt | erlaubt |
| Fangen / Erlegen | Jagdausübung | Jagdausübung | Jagdausübung |
| Gift | unzulässig | unzulässig | unzulässig |
| Elterntier von Jungtieren trennen | unzulässig | unzulässig | unzulässig |
Marder fangen oder erlegen ist keine Sache, die „verboten“ ist – es ist Jagdausübung. Das heißt: Es ist dem Jagdausübungsberechtigten vorbehalten, nicht dem Hausbesitzer. Wer einen Marder auf dem Dachboden hat, ruft im Zweifel den zuständigen Jagdpächter oder die Gemeinde an. Vergrämen darfst du dagegen jederzeit selbst.
Österreich: wo der Marder besonders häufig ist
Wir sitzen selbst in Tirol, insofern reden wir hier vom Heimmarkt. Der Steinmarder ist in Österreich flächendeckend verbreitet, mit deutlichen Schwerpunkten dort, wo strukturreiches Kulturland auf Siedlung trïfft.
Regionale Schwerpunkte
- Vorstädte und Kleinstadtregionen in Niederösterreich und der Steiermark
- Weinviertel und Mühlviertel – viel Hecken, Streuobst, alte Bausubstanz
- Randlagen von Wien und Graz
- Voralpenregionen mit gemischter Kulturlandschaft
Rechtslage
Der Steinmarder unterliegt dem Landesjagdrecht. Jedes Bundesland hat sein eigenes Jagdgesetz mit eigenen Jagd- und Schonzeiten. Diese Zeiten ändern sich gelegentlich, deshalb nennen wir hier bewusst keine Datumsangaben – verbindlich ist immer die aktuelle Fassung des jeweiligen Landesjagdgesetzes. Auskunft geben die Landesjagdverbände und die Bezirksverwaltungsbehörden.
Was davon unabhängig gilt: Vergrämen ist in allen Bundesländern ohne Jagdschein zulässig.
Warum wir das Thema aus nächster Nähe kennen
Unsere Werkstatt steht in Söll, mitten im Tiroler Unterland. Alte Höfe, Holzschindeln, Dächer mit hundert Schlupflöchern – Marder-Immobilien, wohin man schaut.
Was uns immer wieder auffällt: Die Leute rufen an und fragen zuerst, ob sie das Tier überhaupt „entfernen dürfen“. Die Antwort ist fast immer dieselbe – selbst fangen dürfen sie nicht, vergrämen schon. Und Vergrämen ist ohnehin der bessere Weg, weil ein leeres Revier sonst einfach vom nächsten Marder besetzt wird.

Anita in unserer Werkstatt in Söll. Jedes Gerät wird hier montiert und geprüft, bevor es rausgeht.
Deutschland: das größte Schadensaufkommen
Deutschland ist der Markt mit den meisten dokumentierten Marderschäden – einfach, weil dort die meisten Fahrzeuge stehen. Die Zahlen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft geben ein klares Bild.
Der Trend zeigt also nach oben, und zwar sowohl bei der Fallzahl als auch beim durchschnittlichen Schaden je Fall. Alle Angaben laut GDV.
Bundesländer mit hoher Marderdichte
- Bayern – große Kulturlandflächen, viele Streuobstwiesen
- Baden-Württemberg – Schwarzwald-Randlagen, Stuttgarter Vorstädte
- Nordrhein-Westfalen – dichte Besiedlung, viel Altbausubstanz
- Brandenburg und Sachsen – strukturreiches, wenig zersiedeltes Kulturland
Rechtslage
Der Steinmarder fällt unter das Bundesjagdgesetz, die konkreten Jagd- und Schonzeiten legen aber die Bundesländer fest. Sie unterscheiden sich spürbar und werden gelegentlich geändert – auch hier gilt: die aktuelle Landesverordnung ist maßgeblich, nicht eine Jahreszahl aus einem Ratgeber.
Während der Aufzuchtphase greift zusätzlich der Tierschutz: Elterntiere dürfen nicht von ihren Jungtieren getrennt werden. Vergrämen bleibt auch dann erlaubt – sinnvollerweise so, dass die ganze Familie gemeinsam abwandern kann.
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Warum das hier steht: Weil Vergrämung die einzige Maßnahme ist, die du in allen drei Ländern ohne Genehmigung selbst durchführen darfst – und weil es einen Unterschied macht, ob deren Wirkung im Labor gemessen oder nur behauptet wurde.
Schweiz: kantonale Unterschiede
In der Schweiz ist die Jagd kantonal geregelt, und die Unterschiede zwischen den Kantonen sind größer als zwischen deutschen Bundesländern. Manche Kantone kennen ganzjährige Jagdzeiten mit Schonzeiten, andere deutlich engere Fenster. Verbindlich ist die kantonale Jagdverordnung.
Unverändert gilt auch hier: Vergrämung ist überall zulässig, Fangen und Erlegen sind Jagdausübung.
Regionale Schwerpunkte
- Mittelland: höchste Marderdichte, ideale Lebensbedingungen
- Voralpen: mittlere Dichte
- Alpenraum: geringere Dichte – kühler, weniger Kulturland
Warum die Marderdichte zunimmt
Der Steinmarder hat sich in Mitteleuropa in den vergangenen Jahrzehnten ausgebreitet, vor allem in den Siedlungsraum hinein. Als Gründe gelten mildere Winter mit geringerer Sterblichkeit, ein wachsendes Angebot städtischer Grünflächen und die Ausdehnung von Wohngebieten in strukturreiches Umland.
Für Hausbesitzer heißt das schlicht: Die Wahrscheinlichkeit, irgendwann einen Marder auf dem Dachboden zu haben, sinkt nicht. Wer ohnehin saniert oder das Dach kontrolliert, schließt die Zugänge am besten gleich mit.
Was du überall tun darfst
- Zugänge schließen. Marder passen durch Öffnungen ab etwa 5 cm. Dachrandbereiche, Lüftungsziegel, Kaminanschlüsse prüfen – aber erst, wenn das Tier draußen ist.
- Kletterhilfen entfernen. Überhängende Äste, Regenrohre ohne Manschette, angelehnte Leitern.
- Nahrungsquellen streichen. Kein Fallobst, keine offene Tierfütterung, keine ungesicherten Abfälle.
- Revier schützen. Vergrämung mit wechselnden Frequenzen – in allen drei Ländern ohne Genehmigung zulässig.
- Bei Unsicherheit fragen. Jagdpächter, Gemeinde oder Landesjagdverband sagen dir, was in deinem Bezirk gilt.

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Häufige Fragen
Darf ich einen Marder selbst fangen?
Nein. Fangen und Erlegen sind Jagdausübung und damit dem Jagdausübungsberechtigten vorbehalten – in Österreich, Deutschland und der Schweiz gleichermaßen. Wende dich an den zuständigen Jagdpächter oder die Gemeinde. Vergrämen darfst du dagegen jederzeit selbst.
Wann gelten Schonzeiten?
Das legen in Deutschland und Österreich die Bundesländer fest, in der Schweiz die Kantone. Die Zeiträume unterscheiden sich deutlich und werden gelegentlich angepasst – deshalb nennen wir hier bewusst keine festen Daten. Verbindlich ist die aktuelle Landes- beziehungsweise Kantonsverordnung.
Ist Ultraschall-Vergrämung überall erlaubt?
Ja. Vergrämung ist in allen drei Ländern ohne Jagdschein und ohne Genehmigung zulässig – sie tötet und verletzt das Tier nicht, sondern bewegt es zum Abwandern. Das gilt für Ultraschall ebenso wie für Licht oder Duftstoffe.
Was ist mit Jungtieren im Frühjahr?
Elterntiere dürfen nicht von ihren Jungtieren getrennt werden – das gilt überall. Vergrämen bleibt erlaubt, sollte aber so erfolgen, dass die Familie gemeinsam abwandern kann. Zugänge erst verschließen, wenn sicher kein Tier mehr im Dachboden ist.
Wie hoch sind Marderschäden in Deutschland?
Laut GDV wurden 2024 rund 252.000 Marderschäden an kaskoversicherten Pkw reguliert, mit einem Aufwand von 157 Millionen Euro – rechnerisch gut 600 Euro je Fall. 2023 waren es 235.000 Schäden und 128 Millionen Euro. Folgeschäden am Motor sind darin nicht abgebildet und können deutlich teurer werden.
Zahlt die Versicherung in allen drei Ländern?
Der reine Marderbiss am Fahrzeug ist in der Regel über die Teilkasko gedeckt. Bei Folgeschäden wird es je nach Tarif eng. Bei Gebäudeschäden am Dachboden kommt es auf die Tierschaden-Klausel in der Gebäudeversicherung an – die ist nicht überall enthalten. Ein Blick in die eigenen Bedingungen lohnt sich.
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Kurz zusammengefasst: Der Marder ist überall derselbe, die Rechtslage nicht ganz. Was du dir aber in allen drei Ländern sparen kannst, ist die Frage nach der Genehmigung – Vergrämen, Abdichten und Aufräumen darfst du immer. Und ehrlich gesagt ist das ohnehin der Weg, der länger hält als jeder Fang.
Servus und guten Schutz,
die IREPELL® Redaktion aus Tirol