Marder vertreiben und das Gesetz: Was ist erlaubt, was verboten?
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Stehen Marder unter Naturschutz? Nein. Stein- und Baummarder sind in Deutschland, Österreich und der Schweiz jagdbares Wild und unterliegen dem Jagdrecht. Vertreiben darfst du sie jederzeit, ohne Genehmigung. Fangen, töten oder woanders aussetzen darf nur, wer jagdausübungsberechtigt ist – sonst drohen Strafen.
Wie du den Marder legal und dauerhaft loswirst: Marder vertreiben – der große Ratgeber (erst vergrämen, dann abdichten, Jungtiere schonen).
Sind Marder geschützte Tiere?
Ja – in Deutschland sind Steinmarder und Baummarder jagdbare Wildtiere. Das bedeutet: Sie sind nicht streng geschützt im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes, unterliegen aber dem Jagdrecht. Wer Marder ohne Jagdschein und ohne Genehmigung tötet, macht sich strafbar. Doch es gibt klare Spielregeln, was erlaubt ist und was nicht.
„Geschützt“ sind Marder also nicht über das Naturschutzrecht, sondern über das Jagdrecht – mit Jagd- und Schonzeiten und dem Schutz der Elterntiere, solange Junge aufgezogen werden. So sieht das im DACH-Raum aus:
| Land | Rechtlicher Status | Fangen / Erlegen | Vertreiben |
|---|---|---|---|
| Deutschland | Wild nach dem Bundesjagdgesetz; Jagd- und Schonzeiten legen die Bundesländer fest | nur Jagdausübungsberechtigte bzw. mit Genehmigung der unteren Jagdbehörde | erlaubt |
| Österreich | jagdbares Wild nach den Landesjagdgesetzen der neun Bundesländer | nur Jagdausübungsberechtigte | erlaubt |
| Schweiz | jagdbar nach dem eidgenössischen Jagdgesetz; Details regeln die Kantone | nur Jagdberechtigte nach kantonalem Recht | erlaubt |
Was ist beim Marder vertreiben erlaubt?
Erlaubt ohne Einschränkung:
- Ultraschallgeräte (z. B. IREPELL®) – tierschutzkonform und legal; für Menschen unhörbar, mehr dazu unter Marderschreck erlaubt? Recht und Ruhestörung
- Duftstoffe und Vergrämungsmittel (Marder-Sprays, Hundehaar) – legal
- Mechanische Abwehr (Gitter, Kabelschutz, Abdichten) – legal
- Elektrische Abwehr mit zugelassenen Geräten – legal
- Vergrämung mit Licht oder Geräuschen – legal
Nur mit Jagdschein erlaubt:
- Fangen von Mardern (Lebendfallen) – Jagdrecht beachten
- Töten von Mardern – nur im Rahmen der Jagdausübung
- Bejagung mit Fallen – nur tierschutzgerechte Fallen erlaubt
Verboten:
- Töten eines Marders ohne Jagdrecht
- Elterntiere von ihren Jungen trennen (Elterntierschutz)
- Qualen oder Misshandlung des Tieres
- Einsatz von Giftstoffen gegen Marder – warum Gift gegen Marder verboten ist und ohnehin scheitert
- Leimfallen oder andere quälende Methoden
Darf ich einen Marder in eine Falle locken und umsiedeln?
Das klingt nach einer humanen Lösung, ist aber rechtlich komplex. Das Fangen und Umsetzen von Mardern ist eine jagdrechtliche Maßnahme. Ohne Jagdschein und Genehmigung des Jagdrechtsinhabers (Jagdpächter des Reviers) ist das in Deutschland nicht erlaubt.
Darüber hinaus ist das Umsetzen von Mardern ökologisch problematisch: Am neuen Standort verdrängen sie dort ansässige Tiere, und der freigewordene Bereich wird oft schnell von einem neuen Marder besetzt.
Rund ums Haus, im sogenannten befriedeten Bezirk, ruht zwar die Jagd – das heißt aber nicht, dass du dort selbst fangen darfst. Einige Bundesländer erlauben Eigentümern das Fangen mit Lebendfalle nur mit Genehmigung der Jagdbehörde oder mit Sachkundenachweis. Ruf vorher dort an.
Darf ich einen gefangenen Marder aussetzen?
Wer einen gefangenen Marder woanders freilässt, setzt Wild aus – und das braucht eine Genehmigung. Ohne sie drohen Bußgelder nach Jagd- und Tierschutzrecht; die Höhe ist Ländersache. Dazu kommt: Ein Marder im fremden Revier hat schlechte Karten, und sein altes Revier an deinem Haus ist schnell wieder besetzt.
Was passiert, wenn ich einen Marder selbst fange oder töte?
Wer ohne Jagdrecht einen Marder fängt oder tötet, greift in fremdes Jagdrecht ein. In Deutschland kann das als Jagdwilderei (§ 292 StGB) verfolgt werden – mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet, verstößt zusätzlich gegen § 17 Tierschutzgesetz. In Österreich und der Schweiz gelten vergleichbare Regeln nach Landes- bzw. Kantonsrecht.
| Was du vorhast | Ohne Jagdrecht | Was droht (Deutschland) |
|---|---|---|
| Vertreiben mit Ultraschall, Licht, Geruch | erlaubt | nichts – das ist der legale Weg |
| Einstiege verschließen, Gitter, Kabelschutz | erlaubt | nichts – aber erst, wenn der Marder draußen ist |
| Lebendfalle aufstellen | nicht erlaubt (Ausnahmen nur mit Genehmigung) | Bußgeld, unter Umständen Jagdwilderei |
| Marder töten | verboten | Jagdwilderei (§ 292 StGB), § 17 Tierschutzgesetz |
| Gift auslegen | verboten | Straf- und Bußgeldvorschriften des Tierschutzrechts |
| Gefangenen Marder aussetzen | genehmigungspflichtig | Bußgeld (Ländersache) |
| Elterntiere von Jungen trennen | verboten | Verstoß gegen den Elterntierschutz (§ 22 Abs. 4 BJagdG) |
Kein Rechtsrat, alle Angaben ohne Gewähr (Stand Oktober 2026). Verbindlich ist die Auskunft deiner Jagdbehörde.
Welche Rechte habe ich als Hausbesitzer?
Als Hausbesitzer hast du das Recht, Marder aus deinem Haus fernzuhalten und zu vertreiben. Alle nicht-letalen Methoden sind erlaubt. So gehst du rechtssicher vor:
- Vergrämer ab Tag eins an Einstieg und Laufweg – unsere Empfehlung: legal, chemiefrei, ohne Fang und ohne Genehmigung.
- Erst vergrämen, dann abdichten. Einstiege erst verschließen, wenn der Marder draußen ist. Im Frühjahr und Frühsommer an Jungtiere denken – Elterntiere dürfen nicht von ihnen getrennt werden.
- Fang nur über den Jagdpächter oder die Jagdbehörde. Ein Schädlingsbekämpfer darf nur fangen, wenn er die jagdrechtliche Erlaubnis dafür hat.
Wer zur Miete wohnt, klärt Schäden und Kosten mit dem Vermieter – mehr dazu unter Marderschaden: Mieter oder Vermieter – wer zahlt?
Bundesländer und Jagdzeiten
Jagd- und Schonzeiten für Stein- und Baummarder legt in Deutschland jedes Bundesland fest, in Österreich das jeweilige Landesjagdgesetz, in der Schweiz der Kanton. Überall gilt: Elterntiere, die Junge aufziehen, sind geschützt. Die konkreten Zeiten nennt dir die untere Jagdbehörde (Deutschland), die Bezirkshauptmannschaft oder der Landesjagdverband (Österreich) bzw. die kantonale Jagdverwaltung (Schweiz). Feste Daten nennen wir hier bewusst nicht – sie unterscheiden sich von Land zu Land und ändern sich.
Fazit: Richtig handeln, sicher bleiben
Beim Marder vertreiben gilt: Vergrämen ja, fangen und töten nur mit Jagdrecht. Servus aus Tirol – bei uns in Söll bekommen wir die Frage „Darf ich den Marder einfach fangen?“ fast jede Woche. Die ehrliche Antwort: Du musst gar nicht. Ein Vergrämer am Laufweg ist der legale, chemiefreie Weg – und unsere Empfehlung, weil er weder Genehmigung noch Falle braucht und auch ins Auto oder in die Garage mitwandert. Offen gesagt: Wir sind der Hersteller von IREPELL®, eine Wirkgarantie gibt es nicht – dafür 30 Tage Geld-zurück.
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Häufige Fragen zu Marder und Gesetz
Stehen Marder unter Naturschutz?
Nein. Stein- und Baummarder sind in Deutschland, Österreich und der Schweiz jagdbares Wild und unterliegen dem Jagdrecht, nicht dem strengen Artenschutz. Vertreiben ist jederzeit erlaubt; fangen und töten dürfen nur Jagdausübungsberechtigte.
Darf man Marder fangen?
Nur, wer jagdausübungsberechtigt ist oder eine Genehmigung der Jagdbehörde hat. Auch rund ums eigene Haus brauchst du als Laie in der Regel eine Erlaubnis. Ohne sie kann das Fangen als Eingriff in fremdes Jagdrecht verfolgt werden.
Welche Strafe droht, wenn man einen Marder tötet?
In Deutschland kann das als Jagdwilderei nach § 292 StGB verfolgt werden – mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Dazu kommt ein möglicher Verstoß gegen § 17 Tierschutzgesetz. Österreich und die Schweiz regeln das in Landes- bzw. Kantonsrecht.
Darf ich einen gefangenen Marder aussetzen?
Nicht ohne Genehmigung – wer Wild woanders freilässt, setzt es aus. Ohne Erlaubnis drohen Bußgelder, deren Höhe Ländersache ist. Praktisch bringt es ohnehin wenig: Das freie Revier am Haus wird schnell vom nächsten Marder besetzt.
Ist ein Marderschreck mit Ultraschall erlaubt?
Ja. Vergrämen mit Ultraschall, Licht oder Geruch ist ohne Genehmigung erlaubt. Achte bei Geräten mit hörbaren Tönen auf die Nachbarn; Ultraschall selbst ist für Erwachsene unhörbar, das Blitzlicht lässt sich bei IREPELL in der App abschalten.
Ist Gift gegen Marder erlaubt?
Nein. Gift gegen Marder ist verboten und gefährdet zusätzlich Katzen, Hunde und Greifvögel. Erlaubt und sinnvoll sind Vergrämen und Abdichten – erst vergrämen, dann die Einstiege verschließen.
Mehr im Marder-Universum
Weiterführende Top-Ratgeber aus unserer Tiroler Marder-Bibliothek:
