Marder vertreiben und das Gesetz: Was ist erlaubt, was verboten?

Sind Marder geschützte Tiere?

Ja – in Deutschland sind Steinmarder und Baummarder jagdbare Wildtiere. Das bedeutet: Sie sind nicht streng geschützt im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes, unterliegen aber dem Jagdrecht. Wer Marder ohne Jagdschein und ohne Genehmigung tötet, macht sich strafbar. Doch es gibt klare Spielregeln, was erlaubt ist und was nicht.

Was ist beim Marder vertreiben erlaubt?

Erlaubt ohne Einschränkung:

  • Ultraschallgeräte (z. B. IRepell) – vollkommen tierschutzkonform und legal
  • Duftstoffe und Vergrämungsmittel (Marder-Sprays, Hundehaar) – legal
  • Mechanische Abwehr (Gitter, Kabelschutz, Abdichten) – legal
  • Elektrische Abwehr mit zugelassenen Geräten – legal
  • Vergrämung mit Licht oder Geräuschen – legal

Nur mit Jagdschein erlaubt:

  • Fangen von Mardern (Lebendfallen) – Jagdrecht beachten
  • Töten von Mardern – nur im Rahmen der Jagdausübung
  • Bejagung mit Fallen – nur tierschutzgerechte Fallen erlaubt

Verboten:

  • Töten eines Marders ohne Jagdschein
  • Qualen oder Misshandlung des Tieres
  • Einsatz von Giftstoffen gegen Marder
  • Leimfallen oder andere qualgeplägende Methoden

Darf ich einen Marder in eine Falle locken und umsiedeln?

Das klingt nach einer humanen Lösung, ist aber rechtlich komplex. Das Fangen und Umsetzen von Mardern ist eine jagdrechtliche Maßnahme. Ohne Jagdschein und Genehmigung des Jagdrechtsinhabers (Jagdpächter des Reviers) ist das in Deutschland nicht erlaubt.

Darüber hinaus ist das Umsetzen von Mardern ökologisch problematisch: Am neuen Standort verdrängen sie dort ansässige Tiere, und der freigewordene Bereich wird oft schnell von einem neuen Marder besetzt.

Was passiert, wenn ich einen Marder selbst fange oder töte?

Wer ohne Jagdschein einen Marder tötet, begeht eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat nach dem Bundesjagdgesetz und dem Tierschutzgesetz. Bußen von mehreren hundert bis tausend Euro sind möglich. Im schlimmsten Fall droht eine Freiheitsstrafe.

Welche Rechte habe ich als Hausbesitzer?

Als Hausbesitzer hast du das Recht, Marder aus deinem Haus fernzuhalten und zu vertreiben. Alle nicht-letalen Methoden sind erlaubt. Bei ernsthafter Marderpräsenz empfiehlt es sich:

  1. Zunächst alle legalen Vergrämungsmethoden einzusetzen
  2. Bei Bedarf den zuständigen Jagdpächter zu informieren
  3. Einen Schädlingsbekämpfer mit Sachkenntnissen im Jagdrecht einzubeziehen

Bundesländer und Jagdzeiten

Die Jagdzeit für Steinmarder ist in Deutschland überwiegend ganzjährig geöffnet, variiert aber je nach Bundesland. In einigen Ländern gibt es Schonzeiten während der Aufzucht von Jungtieren. Genauere Informationen erhältst du bei der zuständigen Jagdbehörde.

Fazit: Richtig handeln, sicher bleiben

Beim Marder vertreiben gilt: Vergrämen ja, töten nein – es sei denn mit Jagdschein. Ultraschall, Duftstoffe und mechanischer Schutz sind die legalen, sicheren und wirksamen Alternativen. IRepell bietet hier eine rechtlich problemlose und effektive Lösung für jeden.

📚 Marder-Hub

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