Dachs vertreiben – was erlaubt ist und was wirklich hilft (2026)
Delen


Stand: 21. August 2026
Tiefe Trichter im Rasen, aufgewühlte Beete, ein auffällig großer Erdbau unter der Terrasse: Wenn ein Dachs ein Grundstück für sich entdeckt hat, bleibt das selten unbemerkt. Die entscheidende Frage ist dann nicht, was man alles tun könnte, sondern was man tun darf – und da liegt beim Dachs vieles anders, als im Netz oft behauptet wird.
Dachs, Fuchs oder Marder – wer war es?
Wer das Tier falsch bestimmt, wählt die falsche Methode und oft auch die falsche Rechtsgrundlage. Die Unterschiede sind im Gelände deutlich:
| Merkmal | Dachs | Fuchs | Steinmarder |
|---|---|---|---|
| Körperlänge | rund 70–90 cm | rund 60–90 cm | rund 40–55 cm |
| Gewicht | meist 8–14 kg, im Herbst deutlich mehr | rund 5–7 kg | rund 1–2 kg |
| Kopf | schwarz-weiß längsgestreift, sehr markant | rotbraun, spitze Schnauze | weißer, meist gegabelter Kehlfleck |
| Bau | weitverzweigte Burg, über Generationen genutzt | einfachere Röhren | oberirdisch, Dachboden und Hohlräume |
| Eingang | groß, meist deutlich über 20 cm, mit Aushubfächer davor | kleiner, ohne großen Aushub | Spalten ab wenigen Zentimetern |
| Trittsiegel | fünf Zehen, lange gerade Grabkrallen | vier Zehen sichtbar, schlanker | fünf Zehen, deutlich kleiner |
| Grabbild | trichterförmige Suchlöcher im Rasen | gräbt selten flächig | gräbt im Garten kaum |
| Rechtlicher Status | Jagdrecht | Jagdrecht | Jagdrecht |
Sicherste Bestimmung läuft über die Hinterlassenschaften: Der Dachs legt Latrinen an – flache, offene Gruben am Reviersaum, die er wiederholt nutzt. Das macht kein anderes heimisches Wildtier so. Details dazu im Dachskot-Ratgeber; für die Abgrenzung zu anderen Arten hilft die Vergleichstabelle Tierkot.
Warum ausgerechnet mein Grundstück?
Dachse sind Allesfresser mit starkem Schwerpunkt auf Bodentieren. Regenwürmer und Engerlinge machen je nach Jahreszeit und Region einen erheblichen Teil der Nahrung aus – deshalb ist ein gepflegter, feuchter Rasen für sie ein Buffet. Dazu kommen:
- Fallobst, Erdbeeren und niedrig hängende Beeren
- Mais, Kartoffeln und Rüben im Gemüsebeet
- offene Komposter mit Küchenabfällen
- Futterreste von Haustieren, offene Futtersäcke im Schuppen
- Hohlräume unter Terrasse, Schuppen, Holzstoß oder Gartenhaus
- ein bestehender, auch länger unbenutzter Bau in der Nähe
Der letzte Punkt ist der wichtigste: Dachse sind ausgesprochen reviertreu. Ein einmal angelegter Bau wird über viele Jahre weitergenutzt, auch nach längerer Abwesenheit. Wer nur vergrämt, ohne die Nahrungsgrundlage zu entziehen, verschiebt das Problem meist nur um eine Saison.
Typische Schäden
- Suchlöcher im Rasen: kegelförmige Grabungen auf der Suche nach Engerlingen, oft über Nacht auf großer Fläche
- Beete und Hochbeete: ausgegrabene Knollen und abgeknickte Maisstauden
- Untergrabungen: Gänge unter Terrassenplatten, Schuppen oder Gartenmauern; bei Nähe zum Fundament ein Fall für den Bausachverständigen
- Zäune: werden untergraben statt überklettert
- Kompost: aufgerissen und verstreut
Rechtslage: was wirklich gilt
Der Dachs unterliegt dem Jagdrecht – nicht dem Artenschutz
Das wird häufig falsch dargestellt, deshalb im Klartext: Der Dachs (Meles meles) zählt in Deutschland nach § 2 Bundesjagdgesetz zum jagdbaren Wild und hat eine reguläre Jagdzeit. In vielen Bundesländern liegt sie etwa zwischen August und Oktober, die Länder können davon abweichen. Er ist nicht „besonders“ oder „streng geschützt“ im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und steht nicht in Anhang II oder IV der FFH-Richtlinie. In der Berner Konvention ist er in Anhang III geführt – das reguliert die Nutzung, verbietet sie aber nicht.
In Österreich ist das Jagdrecht Landessache: Der Dachs ist in allen Bundesländern jagdbar, die Schonzeiten unterscheiden sich je nach Landesjagdgesetz. In der Schweiz ist er nach dem Jagdgesetz jagdbar, die Jagdzeiten regeln die Kantone.
Warum Sie ihn trotzdem nicht töten oder fangen dürfen: Genau weil der Dachs Jagdrecht unterliegt, ist jeder Zugriff auf das Tier Jagdausübung. Die steht ausschließlich dem Jagdausübungsberechtigten zu. Als Grundstückseigentümer ohne Jagdausübungsrecht ist das Fangen oder Töten für Sie ebenso unzulässig – nur eben aus jagdrechtlichen, nicht aus artenschutzrechtlichen Gründen. Wer eingreifen will, geht über den zuständigen Jagdausübungsberechtigten oder die Jagdbehörde.
Der Bau ist zusätzlich geschützt: § 39 Bundesnaturschutzgesetz verbietet es, Lebensstätten wild lebender Tiere ohne vernünftigen Grund zu beschädigen oder zu zerstören und die Tiere mutwillig zu beunruhigen. Ein bewohnter Dachsbau fällt darunter. Ein konkreter, drohender Schaden am Gebäude kann ein vernünftiger Grund sein – das entscheidet aber die Behörde, nicht der Eigentümer.
Setzzeit beachten: Dachse bringen ihre Jungen im späten Winter zur Welt, die Jungtiere bleiben mehrere Monate im Bau. In dieser Zeit ist jede Manipulation am Bau besonders heikel und praktisch immer unzulässig.
Erlaubt und nicht erlaubt im Überblick
| Maßnahme | Zulässig? |
|---|---|
| Nahrungsquellen entfernen (Kompost, Fallobst, Tierfutter) | ✓ uneingeschränkt |
| Zaun mit Untergrabschutz, Beetabdeckung | ✓ uneingeschränkt |
| Schonende Vergrämung mit Bewegungsmelder, Licht, Ton | ✓ bei konkretem Anlass |
| Hohlräume unter Terrasse und Schuppen dauerhaft schließen | ✓ solange nachweislich unbewohnt |
| Baueingang verschließen | ~ nur nach Abstimmung mit Jagdausübungsberechtigtem bzw. Behörde |
| Lebendfalle aufstellen, Tier umsiedeln | ✗ Jagdausübung, nicht durch Eigentümer |
| Töten, vergiften, Hund hetzen | ✗ unzulässig |
| Bau ausgraben oder zuschütten | ✗ unzulässig |
Methoden im Vergleich
Die folgende Einordnung beruht auf Praxisbeobachtungen und Herstellerangaben, nicht auf einer kontrollierten Studie. Sie ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
| Methode | Sofortwirkung | Dauerhaft | Einordnung |
|---|---|---|---|
| Kompost schließen, Fallobst aufsammeln | ~ | ✓ | Entzieht den Anreiz. Wirkt langsam, aber an der Ursache |
| Engerlingdichte im Rasen senken (Nematoden) | ✗ | ✓ | Saisonal gebunden, dafür nachhaltig |
| Zaun mit tiefem, nach außen abgewinkeltem Untergrabschutz | ✓ | ✓ | Mechanisch die zuverlässigste Lösung, aber aufwendig |
| Bewegungsaktivierte Vergrämung mit wechselnden Reizen | ✓ | ~ | Gut als Sofortmaßnahme und Ergänzung; Gewöhnung ist der Gegner |
| Bewegungsmelder mit Wassersprenger | ✓ | ~ | Kurzfristig wirksam, im Winter unbrauchbar |
| Feste Einzelfrequenz ohne Variation | ~ | ✗ | Gewöhnungseffekt tritt erfahrungsgemäß rasch ein |
| Geruchshausmittel (Hundehaar, Urin, Duftöle) | ~ | ✗ | Verfliegt, wird ausgewaschen, Dachs gewöhnt sich |
| Mottenkugeln, Naphthalin | ~ | ✗ | Nicht empfehlenswert: Risiko für Kinder und Haustiere |
Mehr Details zu den Hausmitteln stehen im eigenen Faktencheck Hausmittel gegen Dachs.
IREPELL.one am Dachs
IREPELL.one ist ein bewegungsaktivierter Vergrämer, der Ultraschall, Klangsignale und ein zuschaltbares Stroboskoplicht kombiniert und die Reizmuster variiert, statt eine feste Frequenz zu wiederholen. Genau darauf kommt es beim Dachs an, weil Gewöhnung hier der häufigste Grund für ein Scheitern ist.
Reichweite: bis zu 250 m² im offenen Raum · im verbauten Wohnbereich ca. 150 m².
Aufstellung
- zwischen den vermuteten Zugangsweg und den zu schützenden Bereich stellen
- etwa auf Hüfthöhe, freie Sichtachse ohne Hecke oder Mauer davor
- Erfassungsbereich auf die Wechsel ausrichten, nicht auf die Fläche
- gegen Dauerregen abschirmen
- bei mehreren Zugängen zwei Geräte oder IREPELL.duo
Vergrämung allein löst den Fall selten dauerhaft. Sinnvoll ist die Kombination: Gerät als Sofortmaßnahme, parallel Nahrungsquellen entziehen und die kritischen Hohlräume mechanisch schließen.
Dachs schonend und rechtssicher fernhalten
IREPELL.one arbeitet chemiefrei, ohne Falle und ohne Gift – bewegungsaktiviert, mit wechselnden Reizmustern und App-Steuerung.
IREPELL.one ansehenDachsbau auf dem Grundstück
Ein aktiver Bau ist eine andere Größenordnung als ein durchziehender Dachs. Erkennungsmerkmale sind der große Eingang mit einem deutlichen Aushubfächer davor, mehrere Röhren, ausgetretene Wechsel und Latrinen im Umfeld.
Was jetzt zu tun ist
- Dokumentieren: Fotos von Eingängen, Aushub, Wechseln und eventuellen Rissen am Gebäude
- Nichts verschließen: auch nicht „nur vorübergehend“ – das ist ein Eingriff in die Lebensstätte
- Zuständige kontaktieren: in Deutschland Jagdausübungsberechtigter und, bei Gebäudebezug, untere Naturschutzbehörde sowie Bauamt; in Österreich Jagdausübungsberechtigter bzw. Bezirksverwaltungsbehörde; in der Schweiz die kantonale Wildhut
- Parallel entwerten: Nahrungsquellen abstellen und vergrämen, damit der Bau unattraktiv wird. Ein freiwilliger Auszug ist der einfachste aller Wege
- Erst danach sichern: Ist der Bau nachweislich und dauerhaft verlassen, kann er nach Abstimmung verfüllt und der Hohlraum baulich gesichert werden
Häufige Fehler
- Den Dachs für streng geschützt halten und deshalb gar nichts tun – zulässige Maßnahmen gibt es durchaus
- Umgekehrt: selbst zur Falle greifen, weil er „ja bejagt werden darf“ – das ist Jagdausübung
- Den Bau eigenmächtig verschließen
- Monatelang Geruchsmittel testen, statt die Nahrungsgrundlage anzugehen
- Untergrabschutz zu flach setzen oder nicht nach außen abwinkeln
- Nur vergrämen, ohne Kompost und Fallobst zu sichern
- Während der Setzzeit am Bau arbeiten
- Bei sichtbaren Rissen am Gebäude zu lange warten
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FAQ
Ist der Dachs streng geschützt?
Nein. Der Dachs unterliegt in Deutschland, Österreich und der Schweiz dem Jagdrecht und hat reguläre Jagd- und Schonzeiten. Er ist weder „besonders geschützt“ nach dem Bundesnaturschutzgesetz noch in Anhang II oder IV der FFH-Richtlinie geführt. Das ändert nichts daran, dass Grundstückseigentümer ihn nicht fangen oder töten dürfen – das ist Jagdausübung und dem Jagdausübungsberechtigten vorbehalten.
Darf ich den Dachsbau in meinem Garten zuschütten?
Nein, nicht eigenmächtig. Ein bewohnter Bau ist eine Lebensstätte im Sinne von § 39 Bundesnaturschutzgesetz. Sprechen Sie zuerst mit dem Jagdausübungsberechtigten und, bei Gebäudebezug, mit der unteren Naturschutzbehörde. Erst wenn der Bau nachweislich dauerhaft verlassen ist, kommt eine Verfüllung in Betracht.
Was hält Dachse am zuverlässigsten fern?
Die Kombination aus entzogener Nahrungsgrundlage und mechanischer Barriere. Ein Zaun mit ausreichend tiefem, nach außen abgewinkeltem Untergrabschutz hält am längsten, ist aber der größte Aufwand. Vergrämungsgeräte wirken schnell und eignen sich gut als Sofortmaßnahme und Ergänzung.
Gibt es in der IREPELL-App einen Dachs-Modus?
Nein. Der Dachs wird über den Automatik-Modus abgedeckt. Das Gerät reagiert auf Bewegung und wählt das Reizmuster selbstständig.
Ist ein Dachs für Menschen oder Haustiere gefährlich?
Dachse weichen Menschen aus. Gefährlich wird es nur, wenn ein Tier in die Enge getrieben wird oder ein Muttertier seine Jungen verteidigt – dann kann es sich mit kräftigem Gebiss wehren. Abstand halten und keinen Hund auf den Bau ansetzen.
Woran erkenne ich, dass es ein Dachs war und kein Fuchs?
Am Grabbild und an der Latrine. Der Dachs hinterlässt trichterförmige Suchlöcher im Rasen und legt offene Kotgruben am Reviersaum an. Das Trittsiegel zeigt fünf Zehen mit langen, geraden Grabkrallen; beim Fuchs sind meist nur vier Zehen sichtbar und die Spur ist schlanker.
Wann darf am Bau gar nicht gearbeitet werden?
In der Setzzeit. Dachse bringen ihre Jungen im späten Winter zur Welt, die Jungtiere bleiben anschließend mehrere Monate im Bau. In dieser Phase ist jede Manipulation praktisch immer unzulässig.
Helfen Duftmittel wie Lavendel oder Hundehaare?
Nach aller Erfahrung nicht dauerhaft. Der Dachs hat einen sehr guten Geruchssinn und gewöhnt sich rasch, außerdem werden Duftstoffe ausgewaschen. Als alleinige Maßnahme ist davon abzuraten.
Rechtsgrundlagen
- Bundesjagdgesetz (BJagdG) § 2 – Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen; Jagd- und Schonzeiten nach Bundes- und Landesrecht
- Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) § 39 – allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und ihrer Lebensstätten
- Berner Konvention, Anhang III – geschützte, aber nutzbare Tierarten
- Österreich: Landesjagdgesetze der Bundesländer; Schweiz: Jagdgesetz (JSG) mit kantonalen Jagdzeiten
Jagd- und Schonzeiten sind Länder- bzw. Kantonssache und ändern sich. Im konkreten Fall gilt die aktuelle Regelung Ihres Bundeslandes oder Kantons.
Nicht nur entwickelt – auch produziert in Söll, Tirol.
Jedes IREPELL® läuft durch unsere Manufaktur in Söll im Tiroler Unterland. Endmontage und Funktionstest macht Anita, unsere langjährige Mitarbeiterin. Stück für Stück.

